Neue Sicherheitsbestimmungen |
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Keine Flüssigkeiten hinter die Kontrollstellen
Mit der neuen Verordnung wird es Fluggästen verboten, im Handgepäck oder am Körper Flüssigkeiten in den Bereich hinter die Sicherheitskontrollstellen mitzunehmen.
Sie gilt für alle Flüssigkeiten, da es mit den derzeit eingesetzten
Kontrollgeräten nicht möglich ist, so rasch, wie es in Flughäfen
notwendig wäre, verschiedene Arten von Flüssigkeiten voneinander zu
unterscheiden.
100 ml noch zulässig
Fluggäste können jedoch Flüssigkeitsmengen, die zu klein sind, um für
gefährliche Sprengstoffe verwendet werden zu können in Behältern von
maximal 100 ml Fassungsvermögen bis hinter die Kontrollpunkte
mitnehmen.
Somit können auch in Zukunft kleine Mengen an Toilettenartikeln und Parfum im Handgepäck mitgenommen werden.
Ausnahmen
Weiterhin im Handgepäck mitgeführt werden können:
· Medikamente
· diätetische Lebensmittel (Spezialnahrung)
· Babynahrung
Ferner können Fluggäste weiterhin Flüssigkeiten mit an Bord nehmen, die
hinter der Bordkartenkontrollstelle erworben wurden, z. B. Getränke und
Parfum.
Wichtig: transparente wieder verschließbare Plastikbeutel
Die Fluggäste müssen die maximal 100 ml fassenden Flüssigkeitsbehälter
in Plastiktüten von nicht mehr als einem Liter Fassungsvermögen an den
Kontrollstellen vorzeigen und screenen lassen.
Außerdem werden folgende Gegenstände separat kontrolliert (gescreent):
- Mäntel und Jacken
- Laptops und größere elektrische Geräte (aus den Taschen herausgenommen)
- Produkte, die im Airport-Shops gekauft wurden
Handgepäck auch in Größe beschränkt
Durch die neue Verordnung wird die zulässige Handgepäckgröße auf 56 cm
x 45 cm x 25 cm reduziert, wobei einige Ausnahmen (z. B. für
Musikinstrumente, Fotoapparate und Kameras etc.) möglich sein werden.
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